Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3877
LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91 (https://dejure.org/1992,3877)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91 (https://dejure.org/1992,3877)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 2 TaBV 10/91 (https://dejure.org/1992,3877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht einer Gewerkschaft zur Einladung zu einer Betriebsversammlung im Falle eines betriebsratlosen Betriebs zwecks Bildung eines Betriebsrates; Umfang des den Gewerkschaften in § 2 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eingeräumten Zutrittsrechts; Pflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsratswahl: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat zu einer vergleichbaren Konstellation in seiner Entscheidung vom 16.06.1992, 2 TaBV 10/91, zitiert nach juris, ausgeführt, aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG folge eine Pflicht des Arbeitgebers, notwendige Mitwirkungshandlungen bei der Vorbereitung einer Betriebsratswahl vorzunehmen und dabei Einladungsschreiben der Gewerkschaft zu der Teilnahme an einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes an die Beschäftigten zu übersenden.
  • ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22

    Auskunftsrechte wahlberechtigter Wahlinitiatoren gegenüber dem Arbeitgeber

    Die herrschende Meinung verneint dies (für eine Gewerkschaft) (Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17; ErfK/Koch, 22. Aufl. 2022, BetrVG § 17 Rn. 2; LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris Os.: "Einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Aushändigung einer vollständigen Anschriftenliste der Beschäftigten hat die Gewerkschaft nicht").

    Statt einer Auskunftspflicht wird eine Unterstützungspflicht des Arbeitgebers bejaht: Nach herrschender Meinung kann ein Arbeitgeber für eine einladende Gewerkschaft verpflichtet sein, "allen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer typischen Tätigkeit in der Regel nicht in den Räumen des Betriebes arbeiten oder erreichbar sind, eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstandes auf seine Kosten (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) zukommen zu lassen" (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942; folgend: LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris; LAG Düsseldorf [25.03.2020] - 7 TaBVGa 2/20 - juris Rn. 55; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 17 Rn. 14; Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht